Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Dugros B.V. Oud-Beijerland, Niederlande.

 

Artikel 1 Anwendbarkeit.

 

  1. Die nachfolgende Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen sind relevant für, und sind untrennbar vereinigt mit den von Dugros eingegangenen Verträgen.
  2. Soweit in diesen Bedingungen nicht davon abgewichen ist,  gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Bestimmungen dieser AGB können nur dann aufgehoben werden wenn und soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Bezieht sich der Käufer auch auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die Geschäftsbedingungen des Käufers nur insoweit, als sie vorliegende Bedingungen nicht widersprechen. In der Inkonsistenz unserer Geschäftsbedingungen mit denjenigen des Käufers gelten nur die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen für den zwischen den Vertragsparteien geschlossene Abkommen. Jede anderevertragliche Klausel im Begriffe des Käufers vermindert das vorstehende nicht.
  5. Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von “ Lieferung (von Geschäften)” gesprochen wird, wird auch die Erbringung von Dienstleistungen und Aktivitäten jeglicher Art verstanden.

 

Artikel 2 Definition.

 

In diesen Geschäftsbedingungen wird gemeint mit :
Bedingungen : Die allgemeine Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen der Dugros b.v. in Oud-Beijerland.
Verkäufer : Dugros b.v. in Oud-Beijerland.
Käufer : Die Person mit der der Verkäufer eine Vereinbarung schließt.
Vereinbarung : Jede Vereinbarung die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen  wird.
Tage : Alle Kalendertage.

 

Artikel 3 Angebote.

 

  1. Alle Angebote, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, werden als freibleibendes  Angebot angeboten, das vom Käufer auch nach Abnahme widerrufen werden kann. Wenn der Widerruf nicht innerhalb von 8 Tagen nach Annahme eintritt, so ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtlich gültige Vereinbarung zustande gekommen.
  2. Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Illustrationen und dergleichen, sowie Anlage und Dokumente, die in unseren Angeboten verfügbar sind, gehören zu dem Angebot, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes. All dies, sowie auch die von uns angefertigte Werkzeuge, bleibt unser Eigentum, und muß auf Anfrage an uns zurückgeschickt werden, und dürfen nicht kopiert werden und/oder an dritten Parteien erteilt werden ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Geistiges und gewerbliches Eigentumsrecht sind vorbehalten !

 

Artikel 4 Abschluß des Abkommens.

 

  1. Zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung wird ein Abkommen vereinbart. Im Falle daß keine Auftragsbestätigung versandt wird, dann wird jedenfalls 8 Tage nach Annahme des Angebots das Abkommen durch den Käufer erzeugt.
  2. Nach Annahme des Angebots, das wir gemacht haben, ist der Käufer verpflichtet seine Bestellung zu behalten. Daher kann eine Aussage des Käufers, daß er seinen Auftrag stornieren oder abändern möchte, nicht verhindern daß eine Vereinbarung der (ursprünglichen) Bestellung zustande käme.
  3. Die Vereinbarung entsteht auf Basis der in der Ausschreibung festgelegten Modalitäten und der Annahme vom Käufer.
  4. Alle zusätzlichen Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen die von unseren Mitarbeitern, oder in unserem Namen von anderen Personen die als Vetreter fungieren gemacht werden, binden uns nur wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen von unserem zuständigen Direktor schriftlich bestätigt worden sind.

Artikel 5  Preise.

 

  1. Alle von uns genannten Preise sind soferne nicht anderes ausdrücklich schriftlich vermerkt ist,  exclusive Umsatzsteuer, Verpackung, Transportkosten und sonstige Kosten.
  2. Die in  Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genanten Preise  beruhen auf den Kosten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des abkommens anwendbar sind wie z.b. Wechselkurse, Preise der Hersteller, jene Materialien, Energie, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben.
  3. Wir behalten uns das Recht vor wenn nach dem Datum an dem die Vereinbarung geschlossen wurde aber vor dem Tag der Lieferung, bestimmte Kosten Erhöhungen eintreten, diese Kosten dem Käufer zu berechnen. Wir sind auch gerechtigt in so einem Fall die Vereinbarung ganz oder Teilweise aufzulösen ohne daß eine gerichtliche Intervention erforderlich ist.
  4. Im Fall daß innerhalb von drei Monate nach dem Abschluss des Abkommens die Preise mit mehr als 20% erhöht werden müssen, dann hat der Veräufer das Recht die Vereinbarung für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen.  Wenn der Käufer diese Option nutzen möchte, dann muß der Käufer dies schriftlich innerhalb von 5 Tage nach der Veröffentlichung an dem Verkäufer bekanntgeben. Wenn der Käufer dieses Recht der Auflösung benutzt, dann ist der Käufer verpflichtet die bereits im Verlauf des Vertrages entstandenen Kosten zu vergüten.  

Artikel 6 Lieferung

 

  1. Die von uns angegebenen Lieferteminen beginnen an dem Tag an dem die Vereinbarung abgeschlossen wurde, vorausgesetz daß alle Daten die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen verfügbar sind.
  2. Die von uns angegebenen Lieferterminen oder Nachlieferterminen gelten nie als äußersten Termin, es sei denn in der individuellen Vereinbarung abgesprochen ! Wenn wir nicht rechtzeitig liefern,  müssen Sie uns schriftlich in Verzug stellen. Wenn-ungeachtet der Vorgenannten-in der individuellen Vereinbarung eine Geldstrafe ausdrücklich vereinbart wurde wenn die Lieferzeit überschritten wird, so ist sie nicht zu entrichten, wenn die Überschreitung der Lieferzeit durchzuführen ist auf höheren Gewalt (Artikel 11 AGB).
  3. Außer wenn die Auftragsbestätigung das Gegenteil beweist, wird ab 450,00 Euro Frei Haus geliefert,  wörtlich  Vierhunderdfünfzig Euro. Der Transport kommt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn anders vereinbart wurde. Ausländische Kunden liefern wir ab Lager, es sei denn anders vereinbart wurde. Darüber hinaus reisen die Waren auf Konto und Gefahr des Käufers. Die Ausklarierung und das Einklarieren wird von uns gemacht, jedoch auf Konto des Käufers.
  4. Die Ware wird von uns mit unserem Speditör verschichkt, auf Konto und Gefahr des Käufers, es sei denn mit eigenem Spediteur des Käufers.
  5. Wenn ein Käufer die Ware auf eine andere Weise geliefert bekommen will, dann werden wir die daran verbundenen Kosten berechnen.  
  6. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt haben wir das Recht jede Lieferung als separate Transaktion zu betrachten.
  7. Der Käufer ist verpflichtet die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Zeit ab zu nehmen. Erfüllt der Käufer seine Pflicht nicht, so schuldet er Dugros eine Entschädigung von 30% dem Orderbetrage, unvermindert der Anspruch von Dugros auf volle Entschädigung.

Artikel 7 Reklamation vom Käufer.

 

  1. Reklamationen sind alle Beschwerden des Verkäufers in Bezug auf der Qualifikation einer Lieferung.
  2. Der Käufer kann nicht reklamieren aufgrund falschen und unvollständigen Daten die vom Käufer angegeben wurden. Der Käufer ist selbst verantwortlich für die Weitergabe der Korrekten und vollständigen Daten, die der Verkäufer benötigt für eine korrekte Durchführung des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Abkommens.
  3. Reklamationen sind nur gültig wenn sie schriftlich per eingeschriebener Brief und eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung  an den Verkäufer vorgelegt werden, unvermidert der sonstigen Bestimmungen.
  4. Eine Reklamation in Bezug auf versteckte Mängel sollte innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis des Mangels auf in Absatz 3 beschriebene Weise an Verkäufer gemmeldet werden.
  5. Reklamationen mit Bezug auf den Waren können nur  erstattet werden wenn die Waren noch in dem Zustand sind in dem sie geliefert wurden. Nur wenn die Beschwerden sich beziehen auf verdeckten Mängel.
  6. Kleine im Handel zulässige, oder technisch unvermeidliche Imperfektionen, in Qualität, Quantität, Breite, Farben, Finish usw. sind kein Grund für Reklamation.
  7. Garantien für Farbechtheid, Wasserdichtheid, Waschechtheid, Schrumpffestheid, und sonstige technische Qualifikationen der Waren und Exklusivität gelten nur wenn die vom Verkäufer schriftlich am Käufer bestätigt worden sind, oder mit Etiketten oder andernfalls auf den Waren angedeutet sind.
  8. Es ist der Käufer nicht gestattet Waren zurück zu schicken ohne gültige Reklamation. Passiert dies doch ohne gültige Gründen, so werden alle Kosten der Rücksendung dem Käufer belastet. In diesem Fall sind wir frei die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers unter Dritte zu lagern.
  9. Im Falle einer begründete Reklamation, hat der Verkäufer das Recht die Ware zu reparieren oder durch andere Ware in Übereinstimmung mit der Bestellung zu ersetzen. Die Ersatzlieferung erfolgt im Falle sichtbarer Mängel vor Ablauf des Liefertermins, erhöht mit dem Nachliefertermin oder innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware.
  10. In folgenden Fällen ist das Recht auf Reklamation ungültig wenn :

 

  1. Die Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 festgestellten Frist bekannt gegeben werden.
  2. Die Mängel dem Verkäufer nicht gemäß den Anforderungen dieses Artikels bekannt gegeben wurde.
  3. Der Käufer Reparaturen und/oder Modifikationen ohne vorherige und ausdrückliche schriftlige Einwilligung vorgenommen hat.
  4. Der Käufer die Ware nicht richtig aufgestellt, verwendet, gebraucht, behandelt oder gelagert hat, oder das er die Ware verwendet hat unter Umständen oder zum anderen Zwecken als wir vorgesehen haben.
  5. Die falsche Verwendung die die Reklamationen verursacht hat fortgesetzt wird.
  6. Die in der individuellen Vereinbarung festgelegte Garantiefrist vorbei ist, oder wenn so eine Frist fehlt, die Reklamation erst mehr als 12 Monate nach  der Lieferung gemeldet wird.

Artikel 8  Haftung.

 

  1. Der Verkäufer ist nur verantwortlich für Mängel einer seinen Pflichten oder auf der Grundlage einer unerlaubten Handlung bis zur Höhe des Rechnungsbetrag, oder für die Erfüllung der Verpflichtung verursachten Schäden entstanden.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Folgschäden, sowie Schäden wegen verspätete Lieferung, Schäden infolge fehlerhafter oder unvollständiger Informationen von dem Käufer, Schäden infolge falsche oder unbefugte Benutzung oder Anlieferung von Gütern durch die Käufer, Umsatzverlust, oder Verlust von Gewinn.
  3. Die in diesen Geschäftsbedingungen dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht wenn der Schaden vorsätzlich durch schuldige Mängel des Verkäufers oder Angestellten verursacht worden ist.
  4. Der Käufer ist verpflichted uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns geltend machen können, sofern das Gesetz Ansprüche die sich aus diesen Ansprüchen und Kosten ergeben, vom Käufer getragen werden.  

Artikel 9  Zahlung.

 

  1. Die Zahlung ist in der derzeit anwendbaren niederländischen Währung zu leisten, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug oder Skonto auf der Stelle an der wir niedergelassen sind, oder durch Bank-, oder Giro Überweisung. In beiden Fällen ist Zahlung unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu entrichten, spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Bei Zahlung per Bank oder Giro, ist der Tag Gutschrift der Bank-, oder Giro Kontos, als Tag der Bezahlung gültig.
  2. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig den ganzen Betrag bezahlt, ist er ohne weitere Ankündigung in Verzug. Dann haben wir das Recht aller unseren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unvermindert all unserer Rechte die sich ergeben aus dem gemeinsamen Recht.
  3. Wir sind auch berechtigt für jegliche noch zu liefern Sendung, Barzahlung oder Garantie für rechtzeitinge Bezahlung zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt die Vereinbarung, ohne richterliche Eingriff, aufzulösen, und der Käufer dann die Pflicht hat die gelieferte Ware zurückzugeben, oder die Pflicht die von uns abgelieferte Leistungen rückgängig zu machen, unvermindert unseres Recht auf Entschädigung.  
  4. Bei Säumnis einer rechtzeitigen Zahlung verspielt der Käufer oder der  Kreditversicherer des Verkäufers uns ohne Bekanntmachung, von der Fälligkeit bis zum Tag der gesamten Zahlung, ein Zinsen in höhe der gesetzlichen Zinsen plus 4% pro Jahr, berechnet auf dem nicht bezahlten Betrag, der sofort ohne weitere Aufforderung fällig ist.
  5. Alle Inkassospesen (einschließlich die außergerichtliche Inkassokosten) werden vom Schuldner getragen. Die außergerechtliche Inkassokosten betragen mindestens 15% vom Hauptbetrag, mit einem Minimum von 50 Euro, ohne Umsatzsteuer.
  6. Jegliche nachteilige Auswirkung von Kursverlust oder sonstige Zahlungsverzug oder nicht-Zahlung,  wird vom Käufer getragen.
  7. Alle vom Käufer geleistete Zahlungen sind zunächst für die Bezahlung sämtlicher Zinsen und Kosten und anschließend für die offender Posten die am längsten fällig sind, auch wenn der Käufer erwähnt daß die Zahlung sich bezieht auf spätere Rechnungen.
  8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Sicherheit für rechtzeitige Bezahlung zu verlangen mit Bezug auf bereits durchgeführte oder noch zu erledigen Lieferungen.
  9. Der Verkäufer hat das Recht alle Lieferungen auszusetzen oder nicht durchzuführen solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder keine ausreichende Sicherheit für die Zahlung geben kann. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht die Kosten und Schaden dem Käufer anzurechnen.
  10. Der Verkäufer kann seine Ansprüche im Rahmen aller Transaktionen an einer Kredit-Versicherer seiner Wahl übertragen.

 

Artikel 10  Eigentumsvorbehalt.

 

  1. Alle von Dugros gelieferte Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung der an den Käufer gelieferten Waren inklusiv Zinsen und Kosten, Eigentum von Dugros.
  2. Bezüglich diese Waren kriegt der Verkäufer Besitzloses Pfandrecht, womit der Käufer jetzt schon seine unwiderrufliche Einwilligung erteilt, um den Wert der noch ausstehenden Ansprüche geltend zu machen.
  3. Die Ware kann vom Käufer im Rahmen seines normalen Geschäfts weiterverkauft oder verwendet werden, darf jedoch nicht in Sicherheit gegeben werden, und kann auch nicht nützen den Anspruch Dritter zu garantieren. In diesem Fall ist der Käufer verpflichted das erhalten Geld sofort an Dugros zu überweisen, oder wenn nicht mit Bargeld bezahlt worden ist, die erhaltenen Ansprüche unmittelbar an den Verkäufer zu übertragen.
  4. Wenn wegen Bearbeitung oder Weiterverarbeitung durch den Käufer, unser Eigentumsrecht mit Bezug auf unseren Waren verloren gegangen ist, ist der Käufer unverzüglich verpflichtet zum Wohle von uns ein besitzloses Pfandrecht zu gründen.
  5. Wir sind jederzeit befugt die zum Käufer (oder Dritte) gehörenden Waren uns in Eigentum zu nehmen, sobalt wir mit Rede davon augehen können daß der Käufer seine Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Rechte die für uns aus dem allgemeinen Gesetz entstehen : insbesondere behalten wir uns auch das Recht vor an den Käufer zu appelieren nachdem wir die Waren unter uns zur Entschädigung genommen haben.
  6. Der Käufer ist verpflichted die Gefahr von Feuer und Diebstahl in Bezug auf die nicht bezahlte Güter zu versichern, in dem Sinne daß die betreffende Versicherungspolis auch auf Eigentum Dritter läuft, oder die letztere Beteiligter ist, oder geworden ist.
  7. Auf Anfrage des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet die Existentz dieser Versicherung nachzuweisen.

 

 

Artikel 11  Höhere Gewalt.

 

 

  1. Mit höherer Gewalt wird gemeint, alle Umstände die der Verkäufer oder der Käufer vernünftigerweise nicht berücksichtigen konnte, und infolgedessen die normale Vertragserfüllung von der anderen Vertragspartei nicht verlangt werden kann. Höherer Gewalt umfaßt auch : Krieg, Unruhen, Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Mangel an Rohstoffen, Verhinderung und Unterbrechung von Transportmitteln, Störungen in unserem Unternehmen, Im-, und Exportbeschränkungen oder Verbote, Hindernisse die durch Maßnahmen, Gesetze oder Verordnungen von internationalen, nationalen und regionalen Behörden verursacht werden.
  2. Der Verkäufer bzw. Der Käufer unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt.
  3. Im Falle höherer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entschädigung geltend machen.
  4. Wenn wir durch höhere Gewalt nicht in der Lage sind unsere Lieferpflicht, richtig oder rechtzeitig zu erfüllen, sind wir berechtigt die Vereinbarung oder den noch nicht durchgeführte Teil, nach unserer Wahl für bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusetzen.

Artikel 12  Anwendbares Recht und Streitigkeiten.

 

  1. Alle unsere Angebote, und alle Vereinbarungen die wir getroffen haben unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.  
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben, auf die diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zutreffen, wird dem zuständigen Gericht in Dordrecht vorgelegt.

Dugros b.v., Oud-Beijerland, Niederlande.